Der FC Basel 1893 hat eine Einschätzung der Rechtslage eingeholt, wie die Chancen auf die Geltendmachung allfälliger Rückforderungsansprüche für Fans stehen, die auf den Kosten für die Reise ans Auswärtsspiel in Nizza sitzen bleiben. Die ernüchternde Kurzzusammenfassung: Die rechtlichen Hürden sind enorm hoch.
Information für FCB-Fans mit Nizza-Reiseauslagen
Etwaige Rückforderungsansprüche für Reiseauslagen, die aufgrund des Ausschlusses der FCB-Fans in Nizza allenfalls ins Leere liefen, müssen individuell geltend gemacht werden. Eine Sammelklage oder dergleichen, bei welcher FCB allenfalls unterstützend hätte zur Seite stehen können, kommt gemäss dem französischen Recht nicht in Frage.
Jede:r FCB-Supporter:in müsste also individuell klagen – und zwar gegen den französischen Staat. Ein entsprechendes Verfahren würde so ablaufen:
- Zunächst braucht es ein obligatorisches Mahnschreiben an den Staat, in dem erklärt wird, dass die Anordnungen des Innenministeriums und der Behörden von Nizza rechtswidrig waren und dem/der Adressat:in des Schreibens einen Schaden von X Euro verursacht haben;
- Sollte der Staat die geltend gemachte Forderung ablehnen oder – was wahrscheinlicher ist – innerhalb von zwei Monaten nicht beantworten, könnte der Anspruch gerichtlich geltend gemacht werden;
- Erfahrungsgemäss dauert ein solcher Prozess mehrere Monate (nicht selten auch bis zu zwei Jahre) mit der Verpflichtung, einen französischen Anwalt zu beauftragen. Man müsste folgendes nachweisen:
- Ein Verschulden des Staates, d.h. die Rechtswidrigkeit der Anordnungen > Aufgrund des Entscheids von vergangener Woche dürfte dies allerdings nicht leicht zu beweisen sein. Es gibt allerdings einige Urteile, in welchen dieser Nachweis in ähnlich gelagerten Fällen erbracht werden konnte – u.a. für das Spiel zwischen Marseille und Eintracht Frankfurt im Jahr 2018.
- Eine genaue Schadensberechnung > Auch hier bestehen Schwierigkeiten, da das Gericht bei der Zusprechung von Schadenersatz sehr zurückhaltend ist
Es stünde in diesem Fall allfälligen Kläger:innen leider ein äusserst mühsames und kostspieliges Verfahren bevor. Natürlich steht es dennoch jedem/jeder Einzelnen offen, den entsprechenden Rechtsweg einzuschlagen.
Immerhin: Alle Fans, die beim FCB einen Ticket-Voucher für das Spiel in Nizza gekauft haben, bekommen diesen selbstverständlich im Fanshop wieder rückerstattet.