Ticket-Infos für das Auswärtsspiel in Nizza

UEFA Europa Conference League
Mittwoch, 12.04.2023 // 18:38 Uhr

Der FC Basel 1893 hat in den vergangenen Tagen während intensiver Sitzungen daran gearbeitet, im Austausch mit den französischen Behörden sowie Vertretern von OGC Nice und der UEFA eine vernünftige Lösung für die Auswärtsreise der FCB-Fans zu finden. Nun haben die französischen Behörden für das Rückspiel im Viertelfinal der UEFA Europa Conference League vom 20. April 2023 die verbindlichen Bedingungen bekannt gegeben.

Am Donnerstag, 20. April 2023, tritt der FCB das Viertelfinal-Rückspiel in Nizza an. Die Partie wurde von den französischen Behörden als Hochrisikospiel eingestuft. Deshalb bedarf es spezieller Sicherheitsvorkehrungen, auf deren Ausprägung der FCB letztendlich nur bedingt Einfluss nehmen konnte. Folgende Modalitäten sind deshalb zu beachten:

Alle FCB-Fans, welche die Mannschaft an das entscheidende Auswärtsspiel nach Nizza begleiten möchten, können ab Donnerstag, 13. April 2023 (12.00 Uhr) im Fanshop zum Preis von CHF 30.- einen Voucher für ein Ticket erwerben. Am Spieltag müssen diese Voucher ab 16.00 Uhr beim «Parking Des Pins» in Nizza in ein Eintrittsticket umgetauscht werden. Alle Fans des FC Basel müssen diesen Ort passieren, um ein Ticket zu erhalten – anders erhält man keinen Stadionzutritt. Vom Parking Des Pins werden die FCB-Fans anschliessend mittels Shuttle-Bussen zum Stadion gefahren und nach dem Spiel auch wieder dorthin zurück. Einzelne Fahrzeuge, auch Busse, können beim Parking Des Pins geparkt werden.

Aus Sicherheitsgründen weisen die französischen Behörden nachdrücklich darauf hin, dass an Fan-Utensilien erkennbaren FCB-Anhänger:innen weder ein Aufenthalt noch eine Zusammenkunft im Stadtzentrum von Nizza gestattet ist; generell nicht erlaubt ist ein Fanmarsch zum Allianz-Stadion. Das Verbot des Tragens von FCB-Fan-Utensilien gilt nicht nur fürs Stadtzentrum, sondern auch rund um das Stadion. Bei Verstössen gegen diese Vorschriften müsse mit Sanktionen der örtlichen Polizei gerechnet werden: Die Rede ist von möglichen Zurechtweisungen bis hin zu Bussen und Gefängnisstrafen. 

Weiter wird den FCB-Fans als Möglichkeit empfohlen, sich in der Gemeinde Saint-Laurent-du-Var zwischen Cap 3000 und dem Hafen von Saint-Laurent aufzuhalten, z.B. an der Promenade des Flots Bleus, wo sich diverse Restaurants und Bars befänden. Dieser Bereich werde von einem speziellen Polizeiaufgebot geschützt und auch ein Shuttle-Transport zum Parking Des Pins sei geplant.

Selbstredend hat der FCB andere Vorstellungen von Gastfreundschaft und wir bedauern die restriktiven Vorschriften der lokalen Behörden sehr. Dennoch bitten wir unsere Fans, sich im Interesse aller an die entsprechenden Weisungen zu halten. Die Behörden verweisen bei ihrem Vorgehen unter anderem auf negative Erfahrungen mit anderen Gästefans – insofern ist zu erwarten, dass sie ihre Vorschriften konsequent durchsetzen werden.

Von Seiten FCB konnte leider weder mit einem offiziellen Gesuch noch im direkten Austausch mit diversen Verantwortlichen eine Milderung erreicht werden.

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