SFL-CLUBS LEHNEN DARLEHENSVERTRÄGE DES BUNDES AB

Freitag, 07.08.2020 // 14:56 Uhr

Nachfolgend lesen Sie eine Medienmitteilung der Swiss Football League (SFL).

Anlässlich der ausserordentlichen Generalversammlung der Swiss Football League haben sich die 20 Klubvertreter dafür ausgesprochen, den vorliegenden Darlehensvertrag mit dem Bundesamt für Sport nicht zu unterzeichnen. Sie fordern den Bundesrat auf, die gesetzliche Grundlage anzupassen. Zudem wurden einige Reglementsanpassungen für die Saison 2020/21 verabschiedet.

 

Zur finanziellen Unterstützung des Sports hat der Bundesrat die „Verordnung über die Förderung von Sport und Bewegung“ angepasst und per 1. Juni 2020 in Kraft gesetzt. Auf der Grundlage dieser Verordnung kann das Bundesamt für Sport (BASPO) den nationalen Sportverbänden des Fussballs und des Eishockeys im Rahmen der jeweils bewilligten Kredite Darlehen zur Sicherstellung des Profi-Spielbetriebs gewähren.

 

Gestützt auf die erwähnte Verordnung hat das BASPO Vertragsentwürfe erarbeitet, zu welchen die Swiss Football League (SFL) Stellung nehmen konnte. Die SFL hat als Ergebnis der bisherigen Verhandlungen dem BASPO Anpassungen zu den Darlehensverträgen unterbreitet. Diese wurden vom BASPO als nicht in Einklang mit der Verordnung beurteilt und abgelehnt.

 

Die vom BASPO als final vorgesehene Version des Darlehensvertrags beinhaltet ihrerseits Elemente, welche einer Unterzeichnung durch die SFL entgegenstehen. Dabei handelt es sich v.a. um folgende substanzielle Punkte:

  • die Haftung der SFL für das gesamte Darlehen
  • die Höhe der geforderten Sicherheiten
  • die Verpflichtung der SFL zur jährlichen Äufnung eines Sicherheitsfonds

 


Bund soll Sportförderungsverordnung anpassen

 

Die 20 Klubs der SFL haben nun entschieden, den vorliegenden Darlehensvertrag mit dem BASPO nicht zu unterzeichnen. Sie fordern den Bundesrat auf, die oben genannte Sportförderungsverordnung anzupassen. Die Klubs sind infolge der hohen Einnahmenausfälle in einer sehr angespannten finanziellen Lage und benötigen daher dringend eine finanzielle Unterstützung, die an faire Bedingungen geknüpft ist.

 

Reglementsanpassungen - Fünf Auswechslungen auch in der Saison 2020/21

 

Die Klubvertreter haben zudem diverse Reglementsanpassungen beschlossen. So wird die coronabedingt eingeführte Regel von fünf erlaubten Auswechslungen pro Spiel auch für die Saison 2020/21 beibehalten.

 

Geregelt wurden auch die Zuständigkeiten im Falle eines Meisterschaftsabbruchs. Ein Abbruch kann durch Beschluss der Generalversammlung der SFL oder auf behördliche Anordnung hin erfolgen. Für die Wertung und das Schlussklassement einer abgebrochenen Meisterschaft ist die Anzahl der vollständig gespielten Runden massgeblich. Bei weniger als 18 vollständig gespielten Runden wird die Meisterschaft nicht gewertet. Bei 18 oder mehr vollständig gespielten Runden gilt das Klassement nach der letzten vollständig gespielten Runde als Schlusstabelle.

 

Im Weiteren wurde das Lizenzreglement mit der Bestimmung ergänzt, dass die Klubs vor der Saison 2020/21 aktualisierte Lizenzierungsinformationen einreichen.

 

SFL und Clubs benötigen Lösung für mehr Stadionzuschauer

 

Die wirtschaftlichen Probleme der Klubs werden sich enorm akzentuieren, falls die neue Saison im September mit einer stark reduzierten Zuschauerkapazität aufgenommen werden muss. Ab diesem Zeitpunkt wären die Schweizer Profiligen unmittelbar in ihrer Existenz gefährdet, was verheerende Konsequenzen für den Breiten- und Nachwuchssport, aber auch für tausende von Arbeitsstellen hätte.

 

Die SFL ist gemeinsam mit den Klubs kurz vor der Finalisierung eines übergeordneten Schutzkonzepts, welches mit einem Leitfaden ergänzt wird. Grundpfeiler dieses Schutzkonzepts sind:

  • Generelle Maskenpflicht im Stadion und in den Eingangsbereichen
  • Keine Gästefans
  • Nur Sitzplätze (keine Stehbereiche) in der Raiffeisen Super League

 


Die SFL ist klar der Ansicht, dass bei diesen übergeordneten Massnahmen, welche mit verschiedenen weiteren Begleitmassnahmen ergänzt werden sollen, jeweils mindestens 50% der jeweiligen Stadionkapazität ausgelastet werden kann.

 

Die SFL hat den Bundesrat in einem Schreiben dringend gebeten, von einer Verlängerung des Verbots für Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen abzusehen.

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