Allgemeine Geschäftsbedingungen der FC Basel 1893 AG für den Bereich Events und Stadionführungen

1. GELTUNGSBEREICH

(a) Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden («Kunde») und der FC Basel 1893 AG («FCB») im Zusammenhang mit vom FCB erbrachten und in den vorliegenden AGB beschriebenen Leistungen («Leistungen») im Stadion St. Jakob-Park («SJP»).

(b) Der FCB behält sich die jederzeitige Änderung und Anpassung der vorliegenden AGB vor. Es gelten die AGB in der jeweils gültigen Fassung, die hier heruntergeladen werden können.

(c) Individuelle Absprache der Parteien gehen den vorliegenden AGB vor, sofern sie schriftlich vereinbart wurden.

2. VERTRAGSSCHLUSS

(a) Die Buchungsanfrage für die Inanspruchnahme einer Leistung erfolgt mittels Online-Formular auf der Webseite des FCB, per E-Mail oder telefonisch unter +41 61 375 10 10.

(b) Der Vertrag zwischen dem FCB und dem Nutzer kommt durch schriftliche Bestätigung (per E-Mail oder mittels Brief) durch den FCB zustande.

(c) Der Kunde hat dem FCB spätestens zwei Arbeitstage vor dem vereinbarten Datum der Stadionführung und spätestens fünf Arbeitstage vor dem vereinbarten Datum des Events hat die genaue Teilnehmerzahl mitzuteilen. Die Teilnehmerzahl ist grundsätzlich verbindlich und für die Rechnungsstellung massgebend. Bei zusätzlichen Teilnehmern erhöht sich der Rechnungsbetrag entsprechend. Bei weniger Teilnehmern bleibt die ursprünglich angegebene Teilnehmerzahl für die Rechnungsstellung massgebend.

3. LEISTUNGEN

3.1. NUTZUNG VON RÄUMLICHKEITEN IM SJP

3.1.1. Rechte und Pflichten des Kunden

(a) Der FCB bietet Kunden die Möglichkeit, vom FCB angebotene und auf der Webseite des FCB bezeichneten Räumlichkeiten im SJP für eigene Veranstaltungen zu buchen. Das Angebot richtet sich nach Verfügbarkeit. Es besteht kein Anspruch auf Inanspruchnahme einer Dienstleistung an einem bestimmten Datum oder einer bestimmten Zeit.

(b) Die Nutzung der Räumlichkeiten im SJP darf ausschliesslich zum vereinbarten Zweck und nur während der vereinbarten Dauer erfolgen. Sämtliche Kosten, welche infolge Verschiebung, Verlängerung und Verkürzung des Anlasses aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, anfallen, werden dem Kunden zusätzlich zum vereinbarten Preis in Rechnung gestellt.

(c) Die Mitnahme von eigenen Trink- und Esswaren in den SJP ist untersagt. Der Kunde hat die Räumlichkeiten unter Einhaltung der üblichen Sorgfaltspflicht zu benutzen und gegebenenfalls auf andere zeitgleich stattfindende Veranstaltungen gebührend Rücksicht zu nehmen.

(d) Die Veränderung der Einrichtung der Räumlichkeiten (Entfernung, Verschiebung, Austausch von Mobiliar etc.) ist untersagt.

3.1.2. Stornierung / Nichtantritt

(a) Vorbehältlich einer anderen Abrede zwischen dem Kunden und FCB, hat der Kunde das Recht, gebuchte und bestätigte Leistungen bis 60 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungstag kostenlos zu stornieren. Die Stornierung hat schriftlich zu erfolgen und ist an folgende Adresse zu richten: FC Basel 1893 AG, Abteilung Events, Birsstrasse 320A, 4052 Basel. Die Stornierung ist nur dann kostenlos, wenn sie vor Ablauf der 60-tägigen Frist beim FCB eintrifft.

(b) Erfolgt die Stornierung später als 60 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungstag oder tritt der Kunde die Leistung ohne Stornierung nicht an, ist der FCB berechtigt, gegenüber dem Kunden folgende Kosten zu erheben:

  • Stornierung ab 59 bis 30 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungsdatum: 50% des vereinbarten Gesamtbetrages
  • Stornierung ab 29 Tage vor dem vereinbarten Datum oder Nichtantritt der Leistung ohne Stornierung: 100% des vereinbarten Gesamtbetrages

(c) Erfolgt die Stornierung später als 60 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungstag oder tritt der Kunde die Leistung ohne Stornierung nicht an, ist der Kunde zudem gegenüber dem FCB für sämtliche aus der Stornierung bzw. dem Nichtantritt entstehenden Kosten ersatzpflichtig. Dies betrifft namentlich, jedoch nicht abschliessend, Kosten des FCB für bereits vorgenommene Leistungen und getätigte Auslagen sowie für bei Dritten bestellte Leistungen und Produkte, die nicht mehr storniert werden können. Vorbehalten bleibt ferner die Geltendmachung einer Bearbeitungs- und Umtriebsentschädigung durch den FCB. Ebenfalls vorbehalten bleibt die Geltendmachung des vollen Preises für die Leistungen des FCB gemäss Vertrag bzw. des entgangenen Gewinns.

3.2 STADIONFÜHRUNGEN

3.2.1. Rechte und Pflichten des Kunden

(a) Der FCB bietet verschiedene Stadionführungen an. Das aktuelle Angebot ist jeweils auf der Webseite des FCB ersichtlich.

(b) Stadionführungen finden unter der Leitung einer Stadionführerin bzw. eines Stadionführers statt. Den Anweisungen der Stadionführerin bzw. des Stadionführers ist jederzeit Folge zu leisten.

(c) Kinder unter 13 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen an der Stadionführung teilnehmen.

(d) Vorbehältlich einer anderen Abrede zwischen dem Kunden und FCB, hat der Kunde das Recht, gebuchte und bestätigte Stadionführungen bis 5 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungstag kostenlos zu stornieren. Die Stornierung hat schriftlich zu erfolgen und ist an folgende Adresse zu richten: FC Basel 1893 AG, Abteilung Events, Birsstrasse 320A, 4052 Basel. Die Stornierung ist nur dann kostenlos, wenn sie vor Ablauf der 5-tägigen Frist beim FCB eintrifft. Bei späteren Absagen sowie Nichtantritt des Kunden zur Stadionführung wird eine Umtriebsentschädigung von CHF 150.00 in Rechnung gestellt. Der Ersatz weiterer Auslagen sowie allfällige Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten.

3.2.2. Virtual-Reality-Stadionführung

(a) Der FCB bietet eine Virtual-Reality-Stadionführung («virtuelle Stadiontour») an.

(b) Die Teilnahme an der virtuellen Stadionführung (inkl. der Benutzung der VR-Brillen) erfolgt auf eigenes Risiko.

(c) Die Gesundheits- und Sicherheitshinweise des Herstellers der VR-Brillen (Ocolus Go) sind auf der Webseite des Herstellers abrufbar. Mit Absenden der Buchungsanfrage bestätigt der Kunde, dass er die Gesundheits- und Sicherheitshinweise gelesen hat und damit einverstanden ist.

(d) Die virtuelle Stadiontour eignet sich nicht für Kinder unter 13 Jahren sowie Personen, welche schwanger sind und unter Krampfanfällen leiden. Personen, welche einen Herzschrittmacher oder ein anderes implantiertes medizinisches Gerät haben, dürfen die VR-Tour nicht ohne vorherige Rücksprache mit dessen Arzt oder dem Hersteller des medizinischen Geräts verwenden.

(e) Den Teilnehmern der virtuellen Stadiontour wird während der Stadionführung eine VR-Brille zur Verfügung gestellt. Die VR-Brillen sind mit der notwendigen Sorgfalt zu behandeln und der Stadionführerin bzw. dem Stadionführer nach dem Ende der virtuellen Stadiontour zurückzugeben.

4. VERHALTEN IM SJP

(a) Mit Inanspruchnahme der Leistung akzeptiert der Kunde die Stadionordnung des SJP in der jeweils geltenden Fassung. Die Stadionordnung ist hier abrufbar.

(b) Den Anweisungen des Sicherheitspersonals sowie anderen Hilfspersonen des FCB ist jederzeit Folge zu leisten.

(c) Bei Nichtbefolgung von Weisungen oder Regeln sowie bei anderem ungebührlichem Verhalten ist der FCB berechtigt, Personen von der Stadionführung auszuschliessen oder die Leistung einzustellen. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der vom Kunden geleisteten Vergütung.

(d) Die Mitnahme von Feuerwerkkörpern, Flaschen, Dosen, Drogen, Waffen, Haustiere oder sonstige Gegenstände, welche die Stadionordnung stören können, ist untersagt.

(e) Das Betreten des Fussballfeldes ist ausnahmslos untersagt. Aufsichtspersonen haften für die von ihnen beaufsichtigten Personen. Aus diesem Verbot resultierende Schäden sind zu ersetzen.

(f) Der Einsatz von Aufnahmegeräten, Bild- und Filmkameras usw. zu kommerziellen Zwecken ist verboten.

5. PREISE UND ZAHLUNGSMODALITÄTEN

(a) Die Preise für die Dienstleistungen richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste des FCB.. Sie verstehen sich jeweils exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(b) Der FCB stellt in der Regel 50% des offerierten Rechnungsbetrages als Vorauszahlung in Rechnung, die innert 10 Tagen zur Zahlung fällig ist. In diesem Fall kommen der Vertrag und die Reservation erst mit Zahlungseingang beim FCB rechtsgültig zustande. Abweichende Vereinbarungen in der Auftragsbestätigung bleiben vorbehalten.

(c) Die Teilnahmegebühr für Stadionführungen ist vom Kunden jeweils vor der Stadionführung in bar zu entrichten.

(d) Nach erfolgtem Anlass erstellt der FCB eine Schlussabrechnung, die 30 Tage nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig ist.

(e) Mit der dritten Mahnung wird eine Mahngebühr von CHF 40.00 in Rechnung gestellt. Nach Ablauf der Zahlungsfrist der dritten Mahnung behält sich der FCB die Einleitung rechtlicher Schritte vor.

6. ABSAGE ODER VERSCHIEBUNG AUFGRUND BERECHTIGTER INTERESSEN DES FCB

(a) Hat der FCB berechtigten Grund zur Annahme, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit und/oder das Ansehen des FCB gefährdet, ist der FCB berechtigt, den Vertrag jederzeit entschädigungslos zu kündigen.

(b) Der FCB behält sich zudem das Recht vor, die Leistung im Falle einer Terminkollision mit einer anderen Veranstaltung im SJP sowie infolge schlechten Wetters, technischer Störungen oder anderer Umstände, die eine Durchführung verhindern, an einem anderen als dem vereinbarten Datum durchzuführen. Den neuen Termin spricht der FCB mit dem Kunden ab.

7. HAFTUNG

(a) Die Haftung des FCB für direkte und indirekte Schäden sowie Folgeschäden, die dem Kunden bzw. dem Teilnehmer im Zusammenhang der Inanspruchnahme einer Leistung entstehen, wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Dazu gehört insbesondere auch die Haftung des FCB für Diebstahl und Beschädigung von mitgebrachten Objekten sowie diesbezügliche Ersatzansprüche des Kunden.

(b) In jedem Fall beschränkt sich die Haftung für die Ansprüche des Kunden auf den Betrag der Kosten der jeweiligen Leistung.

(c) Der Kunde haftet sowohl vertraglich als auch ausservertraglich für sämtliche an der Infrastruktur und Gegenständen im SJP verursachten Schäden, Verunreinigungen und sonstige kostenverursachenden Umstände, welche er, seine Hilfspersonen oder seine Gäste fahrlässig oder absichtlich verursachen, wobei leichte Fahrlässigkeit genügt.

(d) Der Abschluss einer Nichtbetriebsunfallversicherung obliegt dem Kunden bzw. jedem einzelnen Teilnehmer.

8. DATENSCHUTZ

Der FCB beachtet die geltenden Datenschutzbestimmungen. Die Datenschutzerklärung des FCB ist hier abrufbar.

9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

9.1 ABTRETUNG

Die Übertragung oder Abtretung von Rechten und Pflichten aus den vorliegenden AGB bedarf der schriftlichen Zustimmung der anderen Vertragspartei.

9.2. SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollten einzelne der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise ungültig sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Nutzungsbedingungen bzw. der übrigen Teile solcher Nutzungsbedingungen nicht. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die gesetzlichen Bestimmungen.

9.3. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

(a) Auf diese AGB findet das schweizerische materielle Recht Anwendung. Die vorliegenden AGB unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und des UN-Kaufrechts (CISG).

(b) Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den vorliegenden AGB ist ausschliesslich Basel-Stadt.

 

Basel, 13. Januar 2020

FC Basel 1893 AG
Birsstrasse 320A
4052 Basel

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