Der Verwaltungsrat der FC Basel Holding AG stimmt dem Verkauf der Aktien von David Degen an die Basel Dream & Vision AG unter vertraglichem Drag-Along-Recht zu – die Parteien streben eine aussergerichtliche Einigung an.
Der Verwaltungsrat der FC Basel Holding AG stimmt dem Verkauf der Aktien von David Degen an die Basel Dream & Vision AG unter vertraglichem Drag-Along-Recht zu – die Parteien streben eine aussergerichtliche Einigung an.
Der Verwaltungsrat der FCB Holding wurde in Kenntnis gesetzt, dass Bernhard Burgener sein vertragliches Recht, den Verkauf von David Degens eigenen Aktien an die Basel Dream & Vision AG zu verlangen (sog. Drag-Along-Recht), ausgeübt hat. Dieses Recht, das Bernhard Burgener gemäss Aktionärbindungsvertrag mit David Degen zusteht und in derartigen Verträgen üblich ist, erlaubt es Bernhard Burgener, seine Aktien zusammen mit den Aktien von David Degen an einen Käufer zu verkaufen. David Degen ist deshalb verpflichtet, seine eigenen Aktien anzudienen und an die Basel Dream & Vision AG zu verkaufen. David Degen erhält dafür denselben Kaufpreis pro Aktie wie Bernhard Burgener.
Der Verwaltungsrat hat weiter zur Kenntnis genommen, dass das Drag-Along-Recht gemäss ausdrücklicher Bestimmung im Aktionärbindungsvertrag dem Vorkaufsrecht von David Degen vorgeht. Das von David Degen geltend gemachte Vorkaufsrecht ist somit gegenstandslos geworden, weil er selbst seine Aktien verkaufen muss.
In Anbetracht dessen ist der Verwaltungsrat der FCB Holding zum Schluss gekommen, dass ein Verkauf sämtlicher Aktien von Bernhard Burgener wie auch von David Degen an die Basel Dream & Vision AG im besten Interesse der Gesellschaft liegt. Anders als David Degen, welcher seine Zukunftspläne für den FCB stets sowohl vor der Öffentlichkeit als auch dem Verwaltungsrat verschwiegen hatte, bietet die neue Eigentümerschaft tragfähige, verlässliche und stabile Perspektiven für den FCB und sichert dessen langfristige Finanzierung. Da das Drag-Along-Recht das Vorkaufsrecht obsolet gemacht hat, hofft der Verwaltungsrat überdies, dass die rechtlichen Auseinandersetzungen mit David Degen nun rasch beendet werden können.
Deshalb hat der Verwaltungsrat heute der Ausübung des Drag-Along-Rechts und somit dem gleichzeitigen Verkauf der Aktien von David Degen und Bernhard Burgener an die Basel Dream & Vision AG zugestimmt. Da die Aktien von Bernhard Burgener aufgrund der superprovisorischen Verfügung des Zivilgerichts Basel-Stadt vom 29. März 2021 derzeit nicht übertragen werden dürfen, erfolgte auch die Zustimmung zum Verkauf der Aktien von David Degen unter Vorbehalt. Die aktienrechtliche Zustimmung zum Vollzug der Übertragung steht noch aus, und die Aktien können erst an die Basel Dream & Vision AG übertragen werden, sofern und sobald das vorsorgliche Verfügungsverbot über die Aktien wieder aufgehoben wird.
Bernhard Burgener und David Degen konnten heute ihre Differenzen noch nicht definitiv ausräumen. Beide bekräftigten aber, im Interesse des FCB rasch eine aussergerichtliche Einigung anzustreben, und haben entsprechende Gespräche aufgenommen.
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